Jetzt beantragen: Kinderbetreuungsplatz ab sofort zu vergeben
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Auf dieser Webseite stellt das Familienbüro für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen einige relevante Informationen zur Verfügung. Bei Interesse klicken Sie bitte auf eine der folgenden Rubriken:
Regelungen des TV-L, TzBfG und LBG NRW
Für weitere Informationen steht das Familienbüro telefonisch und per Mail zur Verfügung.