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Maria Gierth, M.A.
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Für Beratungstermine wird um vorherige Terminabsprache per E-Mail gebeten.
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Übersicht des DSW über sozial- und familienpolitische Änderungen ab 2021
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Fachvortrag "Kosten der Pflege zu Hause und im Heim" am 23.09.2020
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Belegplätze in der Kindertageseinrichtung „Nashörnchen“ zur Unterstützung der Kinderbetreuung an der Bergischen Universität Wuppertal
Als familienfreundliche Universität unterstützt die Bergische Universität Wuppertal (BUW) ihre Mitarbeiter*innen mit Familienaufgaben. Die Suche nach Kindergartenbetreuungsplätzen gestaltet sich derzeit trotz des zunehmenden Ausbaus von Kindertageseinrichtungen als schwierig, da der Ausbau den Bedarf nicht abdeckt und viele beschäftigte Eltern mit kleineren Kindern den Wunsch haben, sie in einer arbeitsplatznahen Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen. Diesem Wunsch kommt die BUW entgegen, indem sie in der nahegelegenen Kindertageseinrichtung (Kita) „Nashörnchen“ vier Belegplätze für Kinder von Beschäftigten ab 01.08.2020 bis vorerst 31.07.2023 zur Verfügung stellt.
I. Grundlage der Förderung
Die Förderung umfasst die Bereitstellung von vier Belegplätzen (zwei U3-Plätze und zwei Ü3-Plätze) in der Kita „Nashörnchen“ (Heinz-Fangman-Straße 51). Die Kita wird betrieben vom Unternehmen Kita|Concept und ist vom Hauptcampus innerhalb von 10 Minuten mit dem Auto erreichbar.
II. Verfahren zur Anmeldung eines Kinderbetreuungsbedarfs
Aktuell sind alle Betreuungsplätze belegt.
Beschäftigte der BUW mit einem dringenden Betreuungsbedarf (z.B. aufgrund eines berufsbedingten Zuzugs nach Wuppertal) können mittels des Antragsformulars zur Anmeldung eines Kinderbetreuungsbedarfs ihren Bedarf beim Familienbüro anzeigen.
Antragsberechtigt sind dabei alle Beschäftigten der BUW, deren Kinder zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Kita mindestens 6 Monate alt sind. Nicht antragsberechtigt sind Beschäftigte, die beurlaubt sind, oder Personen, die als Honorarkraft oder ausschließlich über einen Lehrauftrag an der BUW beschäftigt sind. Nach Eingang der Bedarfsanzeigen wird die Stabsstelle für Gleichstellung und Vielfalt diese anhand des Kriterienkatalogs bewerten und dem Rektorat die angemeldeten Bedarfe vorlegen. Das Rektorat beschließt daraufhin die Vergabe des Belegplatzes. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht nicht.
IV. Kriterienkatalog: Vergabe der Belegplätze der BUW in Kindertageseinrichtungen
Nr. | Vergabekriterium | Bewertung bei Erfüllung |
1 | Vollzeittätigkeit oder vollzeitnahe Tätigkeit des an der BUW | +1 |
2 | Ein Elternteil ist unbefristet bzw. für die Dauer der Kindergartenzeit des Kindes an der BUW beschäftigt | Jeweils +1 |
3 | Berufstätigkeit nur eines Elternteils | -2 |
4 | Alleinerziehend bzw. berufsbedingt unter der Woche allein | +1 |
5 | Berufsbedingter Zuzug nach Wuppertal | +2 |
6 | Geschwisterkinder im Kindergartenalter | +1 |
7 | Anerkannte Schwerbehinderung eines Elternteils oder/und des Kindes (Nachweis erforderlich) | Jeweils +1 |
8 | Elternteil mit einem pflegebedürftigen Angehörigen | +1 |
9 | Erschwerende gesundheitliche Faktoren | +1 |
10 | Besonderes Gewinnungsinteresse der Universität | +3 |
Das Antragsformular zur Anmeldung eines Kinderbetreuungsbedarfs finden Sie hier.
Vom Rektorat am 31.03.2020 beschlossen.